
Zentralisierte Koordination und Steuerung aus einer hand
syyync als Master-Vendor:
Neutral, kompetent, zentralisiert
Mit der syyync Services GmbH, einer Tochter der TEAMWORKER Personaldienst GmbH, bieten wir die Implementierung des sogenannten „neutralen“ Master Vendor-Managements an, das sich vom klassischen Master-Vendor-Modell unterscheidet, ohne dabei dessen Vorteile zu verlieren. Im Gegenteil gewinnt das Kundenunternehmen einen großen Vorteil hinzu: Neutralität.
Denn beim neutralen Master Vendor verleiht dieser selbst kein Personal an das Kundenunternehmen, sondern konzentriert sich zu 100 Prozent auf eine effiziente, bedarfsgerechte und kostenoptimierte Personal- und Einsatzplanung durch die Kooperation mit ausgewählten Verleihern (Co-Lieferanten). syyync Services GmbH bietet eine effektive Steuerung großer Personalaufkommen und komplexer Dienstpläne und verfügt als Master-Vendor über langjährige Erfahrungen beim Management von bis zu 700 Leiharbeitnehmern in Kooperation mit 35 Personaldienstleistern.
Das Master-Vendor-Modell ist eine spezielle Form des externen Personalmanagements, bei dem der Personalbedarf des Kundenunternehmens (Entleihers) von mehreren Personaldienstleistern abgedeckt wird, wobei ein Personaldienstleister die Rolle des Hauptdienstleisters und Koordinators (Master Vendor) übernimmt.
Echte Neutralität sichert Qualität
Da der neutrale Master Vendor selbst kein Personal überlässt, hat er ohne Wettbewerbsdruck eine neutrale Sicht auf alle potentiellen Lieferanten in der Region. Ausschlaggebende Kriterien sind die Qualität des Personals und die Zuverlässigkeit des Dienstleisters. Zudem entfällt das Risiko, dass ein Master Vendor selbst den Großteil des Leihpersonals stellt und damit die Gefahr einer Abhängigkeit auf der Kunden- bzw. Entleiherseite entsteht. Der neutrale Master Vendor ermöglicht allen ausgewählten Co-Lieferanten – unabhängig von ihrer Größe – ihre besten Kandidaten nach einheitlichen, vorab definierten Qualitätskriterien vorzuschlagen. So erhält das Kundenunternehmen immer die besten Kandidaten für die vakanten Positionen.
Der neutrale Master Vendor finanziert sich bei entsprechendem Auftragsvolumen durch eine Handling- bzw. Servicefee. Ist das Überlassungsvolumen zu gering, übernimmt der Entleiher nach Absprache bestimmte Kostenanteile.
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Der Master Vendor ist für die Koordinierung und Steuerung aller überlassenen Leiharbeitskräfte verantwortlich. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner für den Entleiher und die Co-Lieferanten. Zusätzlich übernimmt er in der Regel die mit Personaleinsatz und Personalvermittlung verbundenen organisatorischen und administrativen Aufgaben bei der Personalgestellung sowie im Vertrags- und Abrechnungswesen und übt – nach Absprache mit dem Entleiher – sinnvolle Kontrollfunktionen aus.
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Der Master Vendor stellt die sogenannten On-Site-Manager, die das gesamte Management der Einsätze (die gesetzlich vorgeschriebene Konkretisierung sowie Urlaubs – und Krankheitsmanagement, Einsatzplanung etc.) der Leiharbeitskräfte übernehmen. Das On-Site-Management ist auf Basis eines Rahmenvertrages mit dem Kundenunternehmen berechtigt, die Überlassung von Zeitarbeitnehmern mittels anderer Personaldienstleister zu planen, zu veranlassen und zu koordinieren und entsprechendes Controlling durchzuführen. Die Auswahl der Co-Lieferanten erfolgt nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden.
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Der Einsatz eines Master Vendors ermöglicht es dem Kundenunternehmen, sich im Personalbereich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Der Arbeitsaufwand bei der Planung, Bestellung, Koordinierung und Verwaltung von Zeitarbeitskräften wird reduziert, die jeweils benötigte Personalgestellung (z. B. bei Auftragsspitzen oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen) wird sichergestellt.
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Als solider und zuverlässiger Master Vendor minimiert syyync für das Kundenunternehmen (Entleiher) das Risiko der Subsidiärhaftung. Subsidiärhaftung bedeutet, dass ein entleihendes Unternehmen für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e, Abs. 2, Sozialgesetzbuch IV), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150, Abs.3, Sozialgesetzbuch VII) und Lohnsteuer (§ 42 d, Abs. 6, Einkommensteuergesetz) haften kann, z. B. bei nicht ordnungsgemäßer Abführung oder Insolvenz des Verleihbetriebes (Hinweis: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.) Der Master Vendor fordert nach Kundenvorgabe von den Verleihern neben der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in festgelegten Zyklen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt sowie Versicherungsnachweise an.
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+ Steuerung aller zeitarbeitsrelevanten Prozesse im Kundenunternehmen
+ Rekrutierung der Co-Lieferanten in Abstimmung mit dem Entleiher
+ Komplette organisatorische und administrative Abwicklung
+ Beratungs-, Kontroll- und Serviceleistungen (z.B. Überwachung gesetzlicher, tariflicher und kundenseitiger Vorschriften
+ Reduzierung von Reklamationen und Fehltagen
+ Verringerung der Fluktuation
+ Steigerung von Produktivität und Qualität
+ Kostenreduzierung
+ Stabilisierung / Motivation der Teams / Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
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Bei einem Master-Vendor-Modell wird zwischen Entleiher (Kundenunternehmen) und Verleiher (Co-Lieferant) ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen (je nach Vereinbarung entweder ein Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Einzelverträge pro Auftrag). Der Master Vendor schließt zusätzlich einen sog. Co-Lieferanten-Vertrag mit jedem Co-Lieferanten ab. Zuvor werden zwischen Kundenunternehmen und Master Vendor die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den Co-Lieferanten vereinbart und dokumentiert, z. B. Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband GVP, unbefristete Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Rechnungstellung, Zahlungsziele etc.